
Information zum Coronavirus (COVID-19)
Besuche in unseren Alten- und Pflegeheimen
Sehr geehrte Angehörige,
wir als Sozialhilfeverband St. Veit an der Glan sind angehalten, die Empfehlungen des
Ministeriums und der Landesregierung zu befolgen.
Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sowie verminderter Resistenz stellen eine Hochrisikogruppe dar, die es besonders zu schützen gilt.
Wir bitten Sie daher nach Tunlichkeit Besuche in der Familie (FFP2 Maske / CPA-Maske tragen) abzusprechen , um Ihre Lieben in unseren Heimen besuchen zu kommen.
Haus - und Hygieneregeln:
- Symptomfrei sein (gesund sein)
Kein Fieber haben - Händedesinfektion
- Abstandsregel
- Tragen Sie sich bitte bei den Eingängen in die Besuchslisten ein
- durchgehende Maskenpflicht für BesucherInnen (FFP2 / CPA-MASKE, je Verordnungsstand)
- Negativer PCR-Test (Abnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen)
- Impfstatus unabhängig
Wer einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 60 Tagen überstandene Infektion mit SARS-Cov-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 60 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 vorweist, ist von der Verpflichtung zur Vorweisung eines negativen Tests (PCR und Antigen) ausgenommen.
Zu beachten sind jeweils auch die Gültigkeitskriterien und laufende Änderungen durch das Ministerium.
INFOS auch unter der Sozialministeriumsseite:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/
Mit der Bitte um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zeichnet mit
freundlichen Grüßen
im Auftrag der Verantwortlichen des Sozialhilfeverbandes St. Veit/Glan
die Geschäftsführung
Sozialhilfeverband St.Veit an der Glan

Haus Sonnhang

Das Bezirksaltenheim „Haus Sonnhang“ liegt am Stadtrand der altehrwürdigen, aber äußerst lebendigen Kärntner Herzogstadt St. Veit/Glan. Von der hügeligen Sonnenseite aus, blicken die BewohnerInnen in die Weite des Zollfeldes. Die Burg Taggenbrunn und der Magdalensberg grüßen von nicht allzu weiter Ferne.
Haus St. Salvator

Seniorenbetreuungsstätte


— Heimantrag bis Pflegestufe 3 (CM-Antrag)
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail) und wird vom Verband
bei Bedarf (unter Pflegestufe 4) an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
— Heimantrag ab Pflegestufe 4
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail). Ab Pflegestufe 4 bedarf es zur Aufnahme keiner Genehmigung durch die Landesregierung.
— Kurzzeitpflegeantrag
Dieser ist Antrag ist zwingend beim Verband abzugeben, da es einer Bestätigung eines freien Kurzzeitpflegeplatzes bedarf.