
Information zum Coronavirus (COVID-19)
Besuche in unseren Alten- und Pflegeheimen ab 01.03.2021
Sehr geehrte Angehörige,
wir als Sozialhilfeverband St. Veit an der Glan sind angehalten, die Empfehlungen des Ministeriums und der Landesregierung zu befolgen.
Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sowie verminderter Resistenz stellen eine Hochrisikogruppe dar, die es besonders zu schützen gilt.
Wir bitten Sie daher wieder bis auf weiteres Besuchstermine (Besuchszonen, FFP2 / CPA-Maske tragen, Antigentest oder PCR-Test, 2 BesucherInnen 2x pro Woche) auszumachen und Ihre Lieben im Haus Sonnhang in unserem Wintergarten (Stationen F, G), der Kaminstube (Stationen D, E), dem hinteren Teil des Multifunktionsraum im Erdgeschoss Altbau (Stationen B, C) und im Foyer Erdgeschoss Neubau (Station A) zu besuchen. Die Besuchszeit wird Ihnen telefonisch (04212 2293 – Verwaltung) bekannt gegeben (könnte sich aufgrund der Ampelregelung laufend ändern).
Im Haus St. Salvator steht Ihnen das Foyer im Erdgeschoss für Besuche zur Verfügung. Die
Termine werden von unserer Pflegedienstleitung, Frau Schnablegger (04268 2436 910) und von
Frau Schliezer und Frau Putz (04268 2436 920) vergeben.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, via Telefon Kontakt zu Ihren Angehörigen aufzunehmen
oder sich beim Pflegepersonal über den Gesundheitszustand zu erkundigen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familienmitglieder weiter.
Bitte achten Sie auf die Hygieneregeln:
- Symptomfrei sein
Kein Fieber haben - Händedesinfektion
- Tragen Sie sich bitte bei den Eingängen in die Besuchslisten ein
- Maskenpflicht für BesucherInnen (FFP2 / CPA-MASKE)
- negative Antigenschnelltestatteste (nicht älter als 24 Stunden), PCR-Test Negativbescheinigungen nicht älter als 48 Stunden
- direkten Weg nehmen, max. 2 BesucherInnen 2x pro Woche (sprechen Sie sich bitte in der Familie ab)
- Tische und Stühle in den Besuchszonen nicht verändern (wegen den Abständen)
- Mindestabstand von mindestens 2 Meter einhalten
(auch zu anderen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen) - keine Ansammlungen
Ausnahme von der Testpflicht für Genesene: Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten vor dem Besuch nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (Nachweis zum Einlaß ins Heim: ärztliches Attest - aufgrund Bescheide der Bezirkshauptmannschaft oder Antikörpertests).
AUSGANG: Mit Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen muss nach einem Ausgang, der zwei Stunden oder länger dauert, verpflichtend ein Aufklärungsgespräch geführt werden. Die BetreiberInnen von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen bis zu dreimal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen (anbieten), um mögliche Ansteckungen rasch zu erkennen.
INFOS auch unter:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
Mit der Bitte um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zeichnen mit
freundlichen Grüßen
Geschäftsführerin des Sozialhilfeverbandes St. Veit/Glan
Dr. Claudia Egger-Grillitsch eh
Vorsitzender Bgm. Konrad Seunig eh
Sozialhilfeverband St.Veit an der Glan

Haus Sonnhang

Das Bezirksaltenheim „Haus Sonnhang“ liegt am Stadtrand der altehrwürdigen, aber äußerst lebendigen Kärntner Herzogstadt St. Veit/Glan. Von der hügeligen Sonnenseite aus, blicken die BewohnerInnen in die Weite des Zollfeldes. Die Burg Taggenbrunn und der Magdalensberg grüßen von nicht allzu weiter Ferne.
Haus St. Salvator

Seniorenbetreuungsstätte


— Heimantrag bis Pflegestufe 3 (CM-Antrag)
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail) und wird vom Verband
bei Bedarf (unter Pflegestufe 4) an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
— Heimantrag ab Pflegestufe 4
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail). Ab Pflegestufe 4 bedarf es zur Aufnahme keiner Genehmigung durch die Landesregierung.
— Kurzzeitpflegeantrag
Dieser ist Antrag ist zwingend beim Verband abzugeben, da es einer Bestätigung eines freien Kurzzeitpflegeplatzes bedarf.