Allgemeine Informationen
Es liegt am Eingang zum Landschaftsparadies Metnitztal und am Rande der geschichtsträchtigen Burgenstadt Friesach und bietet höchsten Wohnkomfort. Denn erst schönes Wohnen macht den Lebensabend lebenswert. Daher bietet das Haus St. Salvator mit seinen 77 Zimmern überwiegend Einzelzimmer mit behinderten-gerechtem Bad, großteils mit Balkon oder Terrasse, WC und Dusche, sowie einer Notrufanlage, an. Alle Zimmer sind desweiteren mit einem Fernseh- und Telefonanschluss ausgestattet. Für ein Höchstmaß an Wohlbefinden können unsere Gäste eigene Kleinmöbel mitbringen.
Einsam braucht sich niemand zu fühlen. Umsorgt werden Sie von engagiertem, bestausgebildeten MitarbeiterInnen, welche ein kompetentes Team bilden, das sich in den Dienst der Menschlichkeit gestellt hat. Menschlich geeignet versuchen die MitarbeiterInnen gemeinsam mit BewohnerInnen und Angehörigen das „Haus St. Salvator“ zum vertrauten, wohnlichen Zuhause zu machen. Ein Zuhause, in dem Sie liebevoll und aufmerksam umsorgt, betreut und in Gemeinschaft aufgehoben sind. Besucher sind jederzeit willkommen. Das Tageskaffee ist beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Fernsehnischen fördern das gesellige Miteinander, ebenso wie die gemeinsamen Mahlzeiten in den Speiseräumen. Darüber hinaus vertreiben Seniorenturnen, Kartenrunden, Spielnachmittage und Feste, Konzerte von Chören und Musikgruppen sowie Schulaktivitäten Anflüge von Langeweile.
Fußpflege und Frisör, Ergo- und Bewegungstherapie, sich rundherum Wohlfühlen – im Haus St. Salvator fehlt es da an nichts. Sie haben freie Arztwahl und des Weiteren gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Friesach und den sonstigen Krankenhäusern der Umgebung.
In der hauseigenen Küche wird für abwechslungsreiche Kärntnerkost gesorgt. Natürlich gibt es auch Schonkost. Labung für die Seele lässt sich in der Hauskapelle oder im Andachtsraum finden. Regelmäßige heilige Messen bieten die Gelegenheit, Rücksicht auf die Seele zu nehmen.

Die Zufriedenheit unserer Bewohner ist für uns oberstes Gebot. Qualitätssicherung wird in unserem Haus großgeschrieben. So bieten wir durch unser fachlich sehr gut ausgebildetes Personal eine bedürfnisorientierte Pflege. Wünsche, Anregungen sowie Beschwerden richten Sie bitte an unsere akademisch geprüfte Gesundheits- und Pflegemanagerin Frau Gabriele Schnablegger. Sie ist Ihre qualifizierte Ansprechpartnerin für alle Belangen rund um die Pflege. Aufgenommen werden BürgerInnen mit Pflegestufen 1 bis 7.
Tel.: 04268 2436 910
Fax: 04268 2436 950
Email: pdl.stsalvator@vg-sv.gde.at

Für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten (Taschengeldabrechnungen, Serviceleistungen, Apothekenabrechnung, Telefonabrechnung, Kontaktherstellung mit den Pensionsversicherungsanstalten usw.) steht Ihnen mit Frau Gudrun Putz eine kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Tel.: 04268 2436 900
Fax: 04268 2436 950
Email: office.stsalvator@vg-sv.gde.at
Heimantrag bis Pflegestufe 3 (CM-Antrag):
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail) und wird vom Verband
bei Bedarf (unter Pflegestufe 4) an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
Link um den Antrag als Pdf herunterzuladen
Heimantrag ab Pflegestufe 4:
Dieser Antrag ist beim Sozialhilfeverband abzugeben (persönlich oder per Mail). Ab Pflegestufe 4 bedarf es zur Aufnahme keiner Genehmigung durch die Landesregierung.
Link um den Antrag als Pdf herunterzuladen
Kurzzeitpflegeantrag:
Dieser ist Antrag ist zwingend beim Verband abzugeben, da es einer Bestätigung eines freien Kurzzeitpflegeplatzes bedarf.
Link um den Kurzzeitpflegeantrag als Pdf herunterzuladen (es öffnet sich die Seite der Landesregierung)
Link Richtlinien Kurzzeitpflege
Ärztliches Attest (klicken Sie untenstehenden Link zum Herunterladen an):
Was ist zu tun, um im Heim aufgenommen zu werden?
Informieren Sie sich - blättern Sie in dieser Homepage - rufen Sie uns an (04212 - 2293)!
Besuchen Sie uns.
Sehen Sie sich unser Heime an oder besuchen Sie unsere Animationsnachmittage. Wir beraten Sie gerne.
Füllen Sie die Formulare "Aufnahmeantrag" und "ärztliches Gutachten"aus und bringen Sie den unterschriebenen Aufnahmeantrag und das ärztliche Gutachten zu Ihrer Wohnsitzgemeinde. Diese muss Ihren derzeitigen Wohnsitz bestätigen.
Alle Unterlagen für eine Heimaufnahme erhalten sie kostenlos bei folgenden Stellen:
- auf dieser Homepage zum Herunterladen
- bei Ihrem Gemeindeamt
- in jedem Krankenhaus (SozialarbeiterIn)
Füllen Sie den Aufnahmeantrag bitte vollständig aus. Das ärztliche Gutachten muss unbedingt ausgefüllt werden - entweder von Ihrem Hausarzt oder durch das Krankenhaus.
Folgende Kriterien werden zur Entscheidung der Aufnahme herangezogen:
- Reihung nach der Warteliste
- Dringlichkeit
- Subsidiarität - das heißt, dass eine Aufnahme erst dann bewilligt werden darf, wenn keine andere Hilfe (mobile Dienste) möglich ist.
Was ist mitzubringen?
Bei einer Aufnahme sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzubringen:
- Ausgefüllter und unterfertigter Antrag
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde
- E-Card
- aktuellen Pensionsbescheid
- Kopien von Versicherungspolizzen (z.B. Lebensversicherung, Sterbeversicherung, etc.. )
- ärztliche Atteste
- Vollmacht
- Toilettentasche (mit Zahnprothesenbecher, 2-3 Zahnbürsten, Zahnpasta, eventuell KUKIDENT – Tabs und Haftcreme, Kamm oder Bürste, Rasierutensilien)
- Gesundheitsartikel (z. B. Körperlotionen, Parfums, persönliche Pflegeartikel, Rasierwasser etc. können sehr gerne mitgebracht werden und werden selbstverständlich auch nur individuell angewendet)
- Bekleidung (Bademäntel, für gut 14 Tage: Unterhosen, Unterhemden, Nachthemden, (Baumwolle), Socken oder Strümpfe)
- Tagesbekleidung (ausreichend für gut 14 Tage und je nach Bequemlichkeit des Bewohners – bitte berücksichtigen Sie den mehrmaligen Wechsel der Bekleidung)
- Schuhwerk (Haus- und Straßenschuhe)
- Krankengeschichte
- Medikamente
- Fotos
- persönliche Kleinigkeiten
- Inkontinenzmaterialien, Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle usw.
Die mitgebrachte Wäsche wird im Heim markiert. Es wird ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von derzeit € 70,00 in Rechnung gestellt.
Woll- und Seidenartikel können nicht in der hauseigenen Wäscherei gewaschen werden und werden nach Absprache an eine Reinigungsfirma weitergegeben. Die diesbezüglichen Kosten sind vom Bewohner zu tragen.
Pflegeleitbild Haus St. Salvator
Wir sind bestrebt, den uns anvertrauten Menschen ein familienähnliches Daheim, mit einem Körper, Geist und Seele aktivierenden Freizeit-, Bewegungs- und Animationsprogramm, zu bieten. Der Schutz der persönlichen Freiheit ist uns wichtig.
Unsere Pflegephilosophie versteht sich in einer aktivierenden, bewohnerorientierten Betreuung und Pflege. Dabei wollen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bewohnern, deren Angehörige, Hausärzten und Pflegenden erreichen.
- Vertrauen schaffen
- Geduld haben
- Standhaftigkeit zeigen
- Hoffnung und Zuversicht vermitteln
- Zeit für Gespräche nehmen
- Zeit, um miteinander lustig sein zu können
- Zeit haben, um im Bedarfsfall, auch miteinander traurig sein zu können
Es ist uns auch wichtig, die Wünsche und Anregungen von Angehörigen und Vertrauenspersonen an- und ernst zunehmen.
Die von uns angebotene Pflege richtet sich nach dem Bezugspflegesystem und nimmt Bedacht auf die Ganzheitlichkeit unserer BewohnerInnen. Ganzheitlichkeit unter Bedachtnahme auf die Lebensumstände des Menschen unter Berücksichtigung des Körpers, der Psych, der spirituellen Belange und des sozialen Umfeldes.
Mit Hilfe der Biografiearbeit und Einbindung der Vertrauenspersonen versuchen wir den Menschen als Ganzes zu sehen, um auf dessen Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten eingehen zu können.
Wert und Würde menschlichen Lebens sind Maßstab für unser Handeln. Dies gilt besonders auch dann, wenn das Leben durch Alter, Krankheit oder sonstige Einschränkungen und Schwächen gefährdet ist. In der Pflege dementer (verwirrter) Menschen ist es unser Ziel, deren Erlebensweise zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren (z.B. durch Validation u. Basale Stimulation).
Religiöse Bedürfnisse werden bei uns angenommen. Wir sind versucht, auf diesbezügliche Wünsche einzugehen und diese soweit wie möglich zu erfüllen. Im Prozess des Sterbens wollen wir den Menschen nicht alleine lassen, sondern eine angemessene pflegerische und medizinische Begleitung ermöglichen.
Wir wollen zu gesundheitsförderndem Verhalten im Sinne von Selbständigkeit ermuntern und anleiten, das heißt unsere Hilfe ist ergänzend und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe.
Unsere Pflege richtet sich nach dem Bedürfnismodell nach Monika Krohwinkel, welches auf den Grundbedürfnissen des Lebens, bis hin zum Sterben, beruht.
Dieses Pflegemodell beinhaltet unter anderem auch, dass während der Pflege, der/die Pflegende so wenig, wie möglich in den persönlichen Lebensstil des Bewohners eingreifen darf. Es sei denn, dies ist im Zusammenhang mit seinen Gesundheitsproblemen unvermeidbar. Zur allgemeinen Erklärung hinsichtlich dieses Pflegemodells ist zu sagen, dass für alte Menschen ein institutionell "aufgezwungenes satt-rein-sauber" allein nicht zufriedenstellend ist. Des weiteren orientieren wir uns am Integrativen Pflegekonzept nach Maria Riedl - reaktivierende und interaktive Pflege.
Eine gute Zusammenarbeit mit allen betreuenden Berufen - (Ärzteschaft, Krankenhausangestellt, TherapeutInnen, Vertrauspersonen, SachwalterInnen, ...) ist uns wichtig.
- Validation
- Sterbebegleitung
- Basale Stimulation und Kinästhetik
Tarif Haus St. Salvator
Verpflegskosten: Grundentgelt € 2.490,90 + das jeweilige Pflegegeld (monatlich)
Zu diesen Verpflegskosten kommt bei einem Einbettzimmer noch ein Einbettzimmerzuschlag in der Höhe von € 100,-- bis € 170,-- monatlich (je nach Zimmertyp) hinzu.
BEISPIEL KLIENTIN MIT PFLEGESTUFE 4 :
Grundentgelt | Pflegegeld Pflegestufe 4 | Verpflegskosten Monatssatz |
---|---|---|
€ 2.490,90 | € 712,70 | € 3.203,60 |
ZUSÄTZLICH WERDEN ÜBER DIE ABTEILUNG 5 DES AMTES DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG ANGEBOTEN UND VERGEBEN:
ÜBERGANGSPFLEGE (Betreuung nach Krankenhausaufenthalt, für max. 28 Tage)
Kosten: Grundentgelt +Pflegegeld; 20 % der Pension verbleiben als Taschengeld
KURZZEITPFLEGE: sofern ein Bett frei ist (max. 28 Tage im Jahr - für pflegende Angehörige; Voraussetzung: nachweislich mindestens Pflegestufe 3 seit einem halben Jahr).
Die Valorisierung erfolgt jährlich nach den Vorgaben der Kärntner Landesregierung.