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Aktuelle Stellenausschreibungen
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HAUS ST. SALVATOR und HAUS SONNHANG m/w/d
1 P(F)A - Vollzeit oder Teilzeit, Entlohnung nach dem K-GMG, Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27 oder
Gehaltsklasse 6, Stellenwert 30
- Vordienstzeitenanrechnungen sind entsprechend berufseinschlägiger Diensterfahrungen möglich
(Gehaltsschema und Zulagen - siehe unten - anklicken)
Hinweise:
- Brutto-Arbeitszeit bei Vollzeit: 40 Stunden - Netto-Arbeitszeit 37,5 Stunden (bezahlte
Pause) - Nachtdienstzulage: € 13,25 pro Stunde
- Sonn- und Feiertagsdienstzulage: € 6,87 pro Stunde
- Mitarbeiteressen um € 3,20
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GEHALTSSCHEMA und ZULAGEN (bitte anklicken)
Schicken Sie uns bitte eine aktuelle Bewerbung mit Zeugnissen, Lichtbild, Bestätigung des abgeleisteten Präsenzdienstes und sonstigen geforderten Unterlagen und Nachweisen.
Auskünfte:
Mag. (FH) Springer, BA
Tel.: 04212 2293 910
Email: martina.springer@vg-sv.gde.at
Funktion | Name | Telefon | Email |
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Geschäftsstellenleiterin | Mag. (FH) Pauline Martina Springer, BA | ||
Heimaufnahme St. Salvator | Kerstin Hoi | ||
Heimaufnahme St. Veit | Stefan Hofer | ||
Lohnverrechnung | Helga Schaller | ||
(Lohn)buchhaltung | Ritu SAGAR |
Die 20 Gemeinden des politischen Bezirkes St. Veit/Glan bilden den Sozialhilfeverband. Zur Erfüllung der Aufgaben sind der Verbandsrat, der Vorstand, der Vorsitzende und der Kontrollausschuss berufen.
Verbandsrat:
Er besteht aus den BürgermeisterInnen der verbandsangehörigen Gemeinden aus dem Bezirk.
Vorstand:
Besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Verbandsrat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder der verbandsangehörigen Gemeinden zu wählen sind.
Vorsitzender:
Vorsitzender des Sozialhilfeverbandes St.Veit/Glan ist Herr Bgm. Ing. Martin Kulmer aus St. Veit an der Glan.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung des Sozialhilfeverbandes St. Veit obliegt der LeiterIn der Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan, Frau Dr. Claudia Egger-Grillitsch. Für die Besorgung der Geschäfte des Sozialhilfeverbandes steht ihr Frau GeschäftsstellenleiterIn Mag. Pauline Martina Springer, BA zur Seite.
Vorsitzender:
GeschäftsführerIn:
GeschäftsstellenleiterIn:
Kundmachungen
Kundmachung zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019
Kundmachung zum Entwurf des Voranschlages 2020
Kundmachung zum Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2020
Kundmachung zum Entwurf des Voranschlages 2021
Kundmachung zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020
Kundmachung zum Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2021
Kundmachung zum Entwurf des Voranschlages 2022
Kundmachung zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021
Kundmachung zum Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2022
Kundmachung zum Entwurf des Voranschlages 2023
Kundmachung zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022